In einem KVP-Team der GUBIMA GmbH nahmen teil:
- 2 Monteure der Modelle GBM 201 und GBM 202
- 2 Mitarbeiter vom Versand (davon ein Leiharbeitnehmer)
- 1 Mitarbeiter des für die GUBIMA tätigen Transportunternehmens
- der Produktmanager der GBM-Modelle
- 1 Mitarbeiter vom Gebäudemanagement
- 1 externer Berater für Industrial Engineering
- der KVP-Moderator
Die Teilnahme war freiwillig. Zwei ebenfalls eingeladene Monteure und der Meister der Montagegruppen nahmen nicht teil.
Die Aufgabenstellung war vorgegeben: Verbesserung des Montageprozesses aus logistischer Sicht.
Das Team traf sich innerhalb der bezahlten Arbeitszeit in einem nahe
gelegenen Hotel. Die Teilnehmer wurden mit Kaffee, Gebäck, Erfrischungsgetränken
und einem anspruchsvollen Mittagessen bewirtet. Die Sitzung dauerte einschließlich Mittagessen von 8:00 bis 13:15 Uhr.
Das Team erarbeitete nach einführenden Informationen des externen Beraters über Just-in-Time Fertigung
einen veränderten Ablauf bei der Abwicklung der anstehenden Aufträge.
Dieser führte zu Zeiteinsparungen von 12 % und zu einer Durchlaufzeitverkürzung von 20 %. Die
Zeiteinsparungen konnten für den Überstundenabbau in anderen Montagegruppen verwendet werden.
Der Versand, der in Erwartung von Veränderungen bereits einen zuvor ausgeschiedenen Mitarbeiter
durch einen Leiharbeitnehmer ersetzt hatte, konnte diesen Vertrag beenden, wobei
der auf die GBM 201 und 202 anrechenbare Anteil 32 % betrug.
Der Produktmanager
setzte mit Unterstützung des Versandleiters die erforderlichen organisatorischen Veränderungen durch.
Die Herstellkosten der GBM 201 und 202 konnten insgesamt um 6,5 % reduziert werden. Dies ermöglichte
eine 4%-ige Preissenkung zur Stabilisierung der hart umkämpften Marktanteile.
Der KVP-Moderator teilte auf Befragen eines Betriebsrates mit, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen
den individuellen Diskussionsbeiträgen der verschiedenen Teilnehmer und den letztlich gemeinsam
gefundenen Lösungen nicht herzustellen sei.
Bei der GUBIMA GmbH werden auch Verbesserungsvorschläge von KVP-Teams nach den Maßgaben von
§ 4 der Betriebsvereinbarung für
das GUBIMA BVW prämiert. Besteht somit für die Verbesserungen, die in diesem
KVP-Team erarbeitet wurden, ein Prämienanspruch?
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