GUBIMA GmbH
          Wenn es uns nicht schon gäbe, müsste man uns erfinden...

  www.gubima.de


       Die Nr. 1 für Gurkenbiegemaschinen

Recht auf Prämie?

SeminarIn der GUBIMA GmbH haben sich die Dinge inzwischen weiterentwickelt. Der Betriebsrat verlangte, ein EUREKA Seminar über die neuesten Entwicklungen zu BVW und KVP besuchen zu können.

Sicherheitshalber wurde der Personalchef gleich mitgeschickt. Beide kamen begeistert zurück.

GesprächDer Personalchef sagte: "Chef, das ist was für uns. Ohne ein systematisches BVW lassen wir seither eine Menge Kreativität unserer Mitarbeiter brach liegen. In der heutigen Wettbewerbssituation sind wir aber auf jede gute Idee angewiesen. Und das schönste ist: Die Erträge liegen bei weitem über den Kosten! Bei unseren 500 Mitarbeitern können wir normalerweise mit einer halben Million oder mehr an Einsparungen pro Jahr aus Verbesserungsvorschlägen rechnen."

"Und was kostet mich das?"

"Wenn wir beispielsweise 20 % Prämie auf die Einsparungen im ersten Jahr zahlen, bleibt ein ordentlicher Brocken übrig. Ausserdem können wir vielleicht sogar unsere Unfallquote senken, denn auch solche nicht direkt in Euro und Cent ausdrückbare Sachen können durch Verbesserungsvorschläge verbessert werden. Und überhaupt: Die Mitarbeiter sind dann einfach mehr motiviert!"

BetrVerfGDer Geschäftsführer grinste zynisch: "Na, dann lesen Sie mal den Entwurf für eine Betriebsvereinbarung, den ich gerade vom Betriebsrat bekommen habe. Die wollen eine paritätisch besetzte Kommission und über jede Prämie mitbestimmen. Die Prämie soll 35 % der Einsparung sein, mindestens aber 100,- Euro. Für unbrauchbare Verbesserungsvorschläge soll eine Anerkennungsprämie in Höhe von 25,- Euro bezahlt werden. Mitbestimmung, mein Lieber. Schauen Sie mal den § 87 BetrVG an."

"Das ist doch Blödsinn von A bis Z," antwortete der Personalchef. "Ich saß doch beim EUREKA Seminar Stuhl an Stuhl neben unserem Betriebsratsvorsitzenden. Da wurde das alles erläutert. Die Mitbestimmung hat ihre eindeutigen Grenzen. Lassen Sie mich mal machen, ich melde mich bei Ihnen in drei Tagen wieder."

Was ist richtig?

Der Betriebsrat kann keinen bestimmten Prozentsatz des Nutzens als Prämie verlangen.
Der Betriebsrat kann keine Anerkennungsprämien für nicht verwertete Verbesserungsvorschläge verlangen.
Der Betriebsrat kann nicht verlangen, über die Prämie im Einzelfall mitzubestimmen.