GUBIMA GmbH
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       Die Nr. 1 für Gurkenbiegemaschinen

Recht auf Prämie?

Hans MeierHans Meier ist bei der GUBIMA GmbH als Monteur beschäftigt und wird auch entsprechend entlohnt. Er ist für die Endmontage, unter anderem auch für die Endmontage der Gurkenbiegemaschine GBM 201 zuständig. Dabei stellte er fest:

Für das Verbinden von Getriebe, Motor und Gehäuse werden bisher 12 Spezialschrauben verwendet, die 2,48 Euro pro Stück kosten. Denselben Zweck würden auch Standardschrauben erfüllen, die nur 0,08 Euro pro Stück kosten.

SchraubenAuf Anregung von Herr Meier werden jetzt die von ihm vorgeschlagenen billigeren Schrauben eingesetzt. Die Firma spart dadurch pro GBM 201 rund 30,- Euro ein. Bei einer Stückzahl von 1.000 GBM 201 pro Jahr ergibt sich eine jährliche Einsparung von etwa 30.000,- Euro.

Die GUBIMA GmbH hat kein Betriebliches Vorschlagswesen. Es gibt auch keine BVW-Betriebsvereinbarung. Der Betriebsrat hat sich mit diesem Thema bisher noch nie beschäftigt.

Es gehört nicht zu den Aufgaben von Hans Meier, über die Konstruktion der von ihm montierten Maschinen nachzudenken. Hierfür ist die Konstruktion zuständig. Niemand hat Hans Meier um diesen Verbesserungsvorschlag gebeten.

Anerkennung Natürlich fand die Idee von Hans Meier Anerkennung: Der Werksleiter bedankte sich bei ihm und lobte Hans Meier für sein unternehmerisches Mitdenken. Das war alles.

Inge MeierAls Hans Meier das seiner Frau Inge erzählte, sagte sie zu ihm: "Die sparen jetzt 30.000,- Euro pro Jahr und du gehst bis auf ein paar anerkennende Worte leer aus. Das finde ich nicht fair. Ich bin überzeugt, dass wir da, notfalls mit einem Rechtsanwalt, etwas raus holen könnten."

Welche Auskunft wird der Rechtsanwalt geben?

In einem derart eindeutigen Fall gibt es einen Prämienanspruch laut einem Bundesarbeitsgerichtsurteil aus dem Jahr 1965.
In Deutschland gibt es leider keinen rechtsverbindlichen Anspruch auf eine Prämie für einen Verbesserungsvorschlag.