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Sachprämien

SachprämieHans Bauer erhält am 5. Februar für seinen ersten Verbesserungsvorschlag in diesem Geschäftsjahr ein Sachgeschenk im Wert von 20,- Euro. Jeder Mitarbeiter erhält für seinen ersten Verbesserungsvorschlag ein derartiges Geschenk, egal, ob der Verbesserungsvorschlag verwertbar ist oder nicht.

Am 28. Februar erhält er für einen Verbesserungsvorschlag, den er im Dezember des Vorjahres eingereicht hatte und der jetzt positiv bewertet wurde, eine Sachprämie im Wert von 28,- Euro.

Es handelt sich um die einzigen Sachzuwendungen, Hans Bauer in diesem Kalenderjahr erhalten hat.

Was ist angesichts der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG zu versteuern?

  • Gar nichts (nur 20,- Euro im laufenden Jahr).
  • 4,- Euro (der die Freigrenze übersteigende Betrag).
  • 48,- Euro (20,- Euro + 28,- Euro).


GutscheinUlrike Müller erhält am 8. Mai als Prämie für einen Verbesserungsvorschlag einen Warengutschein für ein Buch im Wert von bis zu 30,- Euro, das sie sich bei der Buchhandlung Steffen selbst aussuchen kann.

Ulrike Müller hat im Mai keine weiteren Sachzuwendungen erhalten.

Was ist angesichts der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG zu versteuern?

  • Gar nichts (nur 30,- Euro im Mai).
  • 30,- Euro (kein Sachbezug).