GUBIMA GmbH
          Wenn es uns nicht schon gäbe, müsste man uns erfinden...

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       Die Nr. 1 für Gurkenbiegemaschinen

BVW-Betriebsvereinbarung

TabellenDie GUBIMA GmbH hat inzwischen eine BVW-Betriebsvereinbarung. Für Ideen, deren Nutzen nicht berechnet werden kann, wird dieser mit Hilfe von Tabellen berechnet, die im Anhang der BV stehen.

Welche Aussagen treffen zu?

  • Es gibt keine Garantie, dass mit diesen Tabellen alle Prämien gerecht und richtig ermittelt werden.
  • Unzutreffende Prämien sind kein Problem, denn der Ideengeber legt dann Einspruch ein.
  • Es muss nicht unbedingt sinnvoll sein, die Personen im Unternehmen, die über die Verwertung von Ideen entscheiden, auch über deren Prämierung entscheiden zu lassen.
  • Nur wer relativ häufig mit derartigen Tabellen arbeitet, kommt auch zu akzeptablen Ergebnissen.

Warum steht in den Tabellen abstrakte Tabellenwerte und nicht direkt die Prämien?

  • Weil die direkte Entscheidung für eine Prämie subjektiven Einflüssen unterliegen würde.
  • Weil diese Tabellen aus der BV einer anderen Firma übernommen wurden und sich wahrscheinlich so bewährt haben.
  • Weil auf diese Weise die Tabellenwerte gleich bleiben können und lediglich der Faktor, aus dem sich der Nutzen ergibt, regelmäßig der Inflation angepasst werden muss.
  • Weil der Betriebsrat das so wollte.
  • Weil mit dem so ermittelten Nutzen anschließend mit den gleichen Verfahren weitergerechnet werden kann, die auch bei Vorschlägen mit berechenbarem Nutzen zur Berechnung der Prämienhöhe verwendet werden.