BVW-Betriebsvereinbarung
Die GUBIMA GmbH hat inzwischen eine
BVW-Betriebsvereinbarung.
Für Ideen, deren Nutzen nicht berechnet werden kann, wird dieser mit Hilfe von
Tabellen berechnet,
die im Anhang der BV stehen.
Welche Aussagen treffen zu?
- Es gibt keine Garantie, dass mit diesen Tabellen alle Prämien gerecht und richtig ermittelt werden.
- Unzutreffende Prämien sind kein Problem, denn der Ideengeber legt dann Einspruch ein.
- Es muss nicht unbedingt sinnvoll sein, die Personen im Unternehmen, die über die Verwertung von Ideen
entscheiden, auch über deren Prämierung entscheiden zu lassen.
- Nur wer relativ häufig mit derartigen Tabellen arbeitet, kommt auch zu akzeptablen Ergebnissen.
Warum steht in den Tabellen abstrakte Tabellenwerte und nicht direkt die Prämien?
- Weil die direkte Entscheidung für eine Prämie subjektiven Einflüssen unterliegen würde.
- Weil diese Tabellen aus der BV einer anderen Firma übernommen wurden und sich wahrscheinlich so bewährt haben.
- Weil auf diese Weise die Tabellenwerte gleich bleiben können und lediglich der Faktor, aus dem
sich der Nutzen ergibt, regelmäßig der Inflation angepasst werden muss.
- Weil der Betriebsrat das so wollte.
- Weil mit dem so ermittelten Nutzen anschließend mit den gleichen Verfahren weitergerechnet werden kann,
die auch bei Vorschlägen mit berechenbarem Nutzen zur Berechnung der Prämienhöhe verwendet werden.
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