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In der auch in Deutschland geltenden europäischen

Qualitätsnorm für Gurken
- Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 -
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ist neben anderen Qualitätsmerkmalen von Gurken auch deren Krümmung
juristisch geregelt. So ist beispielsweise bei einer Gurke der Klasse Extra oder der Klasse I
eine Krümmung von maximal 10 mm auf 10 cm Länge zulässig:
Die vollautomatischen Gurkenbiegemaschinen der GUBIMA GmbH stellen sicher,
dass diese wichtige Qualitätsnorm der Europäischen Union korrekt eingehalten werden kann.
Zu den Kunden der GUBIMA GmbH gehören alle namhaften Gurkenzüchter,
Gurkenexporteure und -importeure auf der ganzen Welt.
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Weitere EU-Qualitätsnormen für Obst und Gemüse
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